Fachschaftsrat:Ämter
Version vom 14. November 2014, 13:09 Uhr von Pfingsts (Diskussion | Beiträge)
Im folgenden werden die Ämter des Fachschaftsrates vorgestellt. Es gibt vier (primäre) Ämter, die laut Satzung vorgeschrieben sind und besetzt werden müssen. Des Weiteren gibt es verschiedene (sekundäre) Ämter, die der Rat nach Bedarf einrichtet und besetzt.
Der Fachschaftsrat Informatik besteht mindestens aus acht, maximal aus fünfzehn Mitgliedern