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Fachschaftsrat:Kassenwart

3.284 Bytes hinzugefügt, 01:17, 4. Dez. 2015
Grundlegende Aufgaben des Kassenwartes, Vorgehen bei Anschaffungen und Inforamtionen zum Rechenschafstsbericht hinzugefügt.
== Aufgaben im Detail ==
Bei dem Kassenwart oder auch Finanzreferent handelt es sich um das Finanzorgan des Fachschaftsrates.Sämtliche finanzielle Angelegenheiten werden von bzw.über diesen getätigt. Er ist das Bindeglied zwischen dem Fachschaftsrat und dem [[AStA]], sowie bestehenden Vertragspartnern an Getränke- und Großhändlern. Zu den Aufgaben des Kassenwartes zählen: * Pflege des Kassen- und Belegheftes* Kontrolle aller Ein-und Auszahlungen* Kauf von Anschaffungen und Verbrauchsgütern* Planung des Haushalts* Planung des Verkaufs* Einreichung von Belegen beim AStA* Ansprechpartner gegenüber dem AStA Der Kassenwart hat stehts den größten Penis.
=== Kassenbericht ===
=== Rechenschaftsbericht in der Vollversammlung ===
An der Vollversammlung muss der Kassenwart und sein Vertreter den Studenten des Fachbereichs einen Rechenschaftsbericht darlegen.Sofern in der Satzung der Rechenschaftsbericht nicht genauer spezifiziert ist, so muss dieser eine genaue und übersichtliche Ansicht aller Ein- und Ausgaben im vergangenen Geschäftsjahr ausweisen.(Bevorzugt zusätzlich dargestellt mit einer entsprechenden Grafik). Weiterhin muss der Kassenwart alle größeren, als auch nicht selbsterklärende, Posten gegenüber der Studierendenschaft erklären und diese rechtfertigen.   === Vorgehen für Anschaffungen ===  '''1. Planung einreichen''':Die Fachschaft Informatik muss für jegliche Anschaffungen im Vorfeld einen Antrag beim [[AStA]] einreichen.  :Anders als bei Anträgen für studentische Aktivitäten, muss bei Anträgen für Anschaffungen kein Formblatt benutz werden. Dennoch besitzt der [[AStA]] auch hierfür eine Vorlagen, welche unter [https://www.hochschule-trier.de/index.php?id=14667&no_cache=1] erhältlich ist. Es gibt von der Fachschaft für Informatik auch eine eigene Vorlage, welche unter [https://cloud.fsi.hochschule-trier.de/index.php/s/FYWogPAUbbD6DA8] zur Verfügung steht. : '''Zu beachten gilt:''' Sollte der Zweck der Anschaffung nicht von seiner Natur aus selbsterklärend sein, so muss jegliche Anschaffung dem [[AStA]] gegenüber sinnvoll begründet werden. Bei Beträgen über 500€ müssen für die entsprechende Anschaffung Angebotsvergleiche eingeholt werden. Bei der Planung sollten die Beträge für Barkäufe immer etwas höher eingeplant werden als zu erwarten ist.  '''2. Bezahlung''' :Nachdem der AStA die Anschaffung bewilligt hat, steht es dem Kassenwart frei das Geld für die Anschaffung beim AStA vom Konto der Fachschaft für den Kauf einzufordern bzw. online die zu kaufende Sache zu bestellen. Bei Online Käufen ist jedoch zu beachten, dass bei Abgabe der Bestellung als Rechnungsanschrift die Anschrift des AStA's zu verwenden ist. (Siehe Finanzordnung [https://www.hochschule-trier.de/uploads/media/Finanzordnung-2014-07-03.pdf])  :Der Kassenwart kann den Bestellvorgang bzw. den Einkauf der Sache auch an ein anderes Mitglied des Rates delegieren.  '''3. Endabrechnung und Rückgabe Restgeld''':Danach muss der Kassenwart eine Endabrechnung anhand seiner vorherigen Planung machen. Hinzu kommen jetzt noch die angefallenen Vorsteuerbeträge eingetragen werden. Außerdem muss eine Kopie der Quittung angeheftet werden. Alles zusammen muss nun nur noch beim AStA eingereicht werden. Sollte beim Kauf ein Restgeldbestand aufgetreten sein, so muss dieser Ebenfalls dem AStA übergeben werden.
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