Fachschaftsrat:Kassenwart/Dokumentation/Vorraussetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus /dev/null
Wechseln zu: Navigation, Suche
[gesichtete Version][gesichtete Version]
(Die Seite wurde neu angelegt: „Bevor du als frisch gewählter Finanzreferent dein Amt ausüben darfst, musst du folgendes beachten: * Du musst eine eidesstattliche Erklärung beim AStA unt…“)
 
K
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
 
* Du musst an der Finanzschulung des AStAs teilnehmen. Diese findet in der Regel einmal im Semester statt (bei genügend Anfragen beim AStA auch zweimal im Semester). Der AStA schickt hierzu gegen Anfang des Semesters eine E-Mail mit den Terminen an alle Fachschaften raus.  
 
* Du musst an der Finanzschulung des AStAs teilnehmen. Diese findet in der Regel einmal im Semester statt (bei genügend Anfragen beim AStA auch zweimal im Semester). Der AStA schickt hierzu gegen Anfang des Semesters eine E-Mail mit den Terminen an alle Fachschaften raus.  
  
Erst wenn du die Finanzschulung erhalten und die eidesstattliche Erklärung beim AstA abgegeben hast, ist es dir erlaubt, dein Amt auszuführen. '''Also kümmere dich möglichst schnell darum.'''
+
Erst wenn du die Finanzschulung erhalten und die eidesstattliche Erklärung beim AStA abgegeben hast, ist es dir erlaubt, dein Amt auszuführen. '''Also kümmere dich möglichst schnell darum.'''
 +
 
 +
[[Kategorie:Dokumentation Finanzen]]

Aktuelle Version vom 25. September 2018, 17:53 Uhr

Bevor du als frisch gewählter Finanzreferent dein Amt ausüben darfst, musst du folgendes beachten:

  • Du musst eine eidesstattliche Erklärung beim AStA unterzeichnen, in der du bestätigst, dass du verantwortungsvoll mit den Geldern der Studierendenschaft umgehen wirst und diese nicht veruntreust. Eine passende Vorlage liegt im Büro des AStAs aus.
  • Du musst an der Finanzschulung des AStAs teilnehmen. Diese findet in der Regel einmal im Semester statt (bei genügend Anfragen beim AStA auch zweimal im Semester). Der AStA schickt hierzu gegen Anfang des Semesters eine E-Mail mit den Terminen an alle Fachschaften raus.

Erst wenn du die Finanzschulung erhalten und die eidesstattliche Erklärung beim AStA abgegeben hast, ist es dir erlaubt, dein Amt auszuführen. Also kümmere dich möglichst schnell darum.