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Fachschaftsrat:Kassenwart

3.196 Bytes hinzugefügt, 16:24, 4. Dez. 2015
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Für das operative Geschäft bedeutet dies vor allem das Begleichen von Rechnungen, das Verwalten des Bankkontos der Fachschaft sowie die ordnungsgemäße und lückenlose Buchführung.
Der '''Kassenwart''' oder auch ''Finanzreferent'' ist das Finanzorgan des Fachschaftsrates. Alle finanziellen Angelegenheiten werden von bzw. über ihn getätigt. Er ist das Bindeglied zwischen dem Fachschaftsrat und dem [[AStA]], sowie bestehenden Vertragspartnern (Getränke- und Großhändlern). Zu den Aufgaben des Kassenwartes zählen: * Pflege des Kassen- und Belegheftes* Kontrolle aller Ein-und Auszahlungen* Kauf von Anschaffungen und Verbrauchsgütern* Planung des Haushalts* Planung des Verkaufs* Einreichung von Belegen beim AStA* Ansprechpartner gegenüber dem AStA == Aufgaben im Detail Kassenbericht ==
...
==Rechenschaftsbericht in der Vollversammlung = Kassenbericht =Auf der [[Vollversammlung]] müssen Kassenwart und sein Stellvertreter den Studierenden des Fachbereichs einen Rechenschaftsbericht ablegen. Sofern in der Satzung der Rechenschaftsbericht nicht genauer spezifiziert ist, so muss dieser eine genaue und übersichtliche Ansicht aller Ein- und Ausgaben im vergangenen Geschäftsjahr ausweisen (bevorzugt grafisch visualisiert). Weiterhin muss der Kassenwart alle größeren und nicht-selbsterklärenden Posten gegenüber der Studierendenschaft erklären und diese rechtfertigen.  == Vorgehen für Anschaffungen == '''1. Planung einreichen''':Die Fachschaft Informatik muss für alle Anschaffungen im Vorfeld einen Antrag beim Allgemeinen Studierendenausschuss einreichen.  :Anders als bei Anträgen für studentische Aktivitäten, muss bei Anträgen für Anschaffungen kein Formblatt benutz werden. Dennoch besitzt der [[AStA]] auch hierfür eine Vorlagen, welche unter [https://www.hochschule-trier.de/index.php?id=14667&no_cache=1] zu beziehen ist. Die Fachschaft Informatik stellt auch eine eigene Vorlage bereit, welche unter [https://cloud.fsi.hochschule-trier.de/index.php/s/FYWogPAUbbD6DA8] zur Verfügung steht. : '''Es gilt zu beachten:''' Sollte der Zweck der Anschaffung nicht von seiner Natur aus selbsterklärend sein, so muss jegliche Anschaffung gegenüber dem AStA sinnvoll begründet werden. Bei Beträgen über 500,00€ müssen für die entsprechende Anschaffung Preisvergleiche eingeholt werden. Bei der Planung sollten die Beträge für Barkäufe immer etwas höher eingeplant werden als zu erwarten ist.  '''2. Bezahlung''' :Nachdem der AStA die Anschaffung bewilligt hat, steht es dem Kassenwart frei, das Geld für die Anschaffung beim AStA vom Konto der Fachschaft für den Kauf einzufordern bzw. online die zu kaufende Sache zu bestellen. Bei Onlinekäufen ist jedoch zu beachten, dass bei Abgabe der Bestellung als Rechnungsanschrift die Anschrift des AStAs zu verwenden ist. (Siehe [https://www.hochschule-trier.de/uploads/media/Finanzordnung-2014-07-03.pdf] Finanzordnung der Studierendenschaft)
=== Rechenschaftsbericht in :Der Kassenwart kann den Bestellvorgang bzw. den Einkauf der Vollversammlung ===..Sache auch an ein anderes Mitglied des Rates delegieren.
'''3. Endabrechnung und Rückgabe Restgeld'''
:Nach Ende einer Veranstaltung muss der Kassenwart eine Endabrechnung anhand seiner vorherigen Planung anfertigen. Hinzu kommen die angefallenen Vorsteuerbeträge, welche aufgeführt werden müssen. Außerdem ist eine Kopie der Quittung abzuheften. Die gesamten Unterlagen müssen nun noch beim AStA eingereicht werden. Sollte beim Kauf ein Restgeldbestand aufgetreten sein, so muss dieser Ebenfalls dem AStA übergeben werden.
=== Vorgehen für studentische Aktivitäten ===Für die Planung von studentische Aktivitäten mit dem Zweck eines Erwerbs ''(z.B. das [[Fachschaftsrat:Events/Glühen|Glühen]] und andere Veranstaltungen mit Verkauf von Waren / Gütern) '' gilt es einen sechs Sechs-Punkte -Plan zu befolgen.
'''1. Planung einreichen [[Datei:Studakt1.jpg|100px|thumb|]]'''
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