Fachschaftsrat:Kassenwart
Die Satzung der Fachschaft Informatik beschreibt die Aufgaben des Kassenwartes und dessen Stellvertreter wie folgt:
§22 Kassenwart
- Der Kassenwart ist Verwalter der Geldmittel der Fachschaft. Er führt Buch über die Ausgaben und Einnahmen und belegt diese durch Quittungen.
- Der Kassenwart führt die finanziellen Geschäfte des FSRI in Abstimmung mit dem Sprecher.
- Der Kassenwart berichtet zu jeder Sitzung des FSRI und zur Vollversammlung über Einnahmen und Ausgaben seit der letzten Sitzung bzw. Vollversammlung und über das Fachschaftsvermögen.
- Vor jeder Neuwahl des FSRI oder des Kassenwarts wird vom Sprecher ein Kassenprüfer bestimmt. Dieser führt in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart eine Kassenprüfung durch und erstattet dem FSRI Bericht über das Ergebnis.
- Der Kassenwart muss vor Antritt seines Amtes eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass er im Sinne der Fachschaft handelt.
— Fachschaft Informatik | Satzung der Fachschaft Informatik, Hochschule Trier , 2013
Für das operative Geschäft bedeutet dies vor allem das Begleichen von Rechnungen, das Verwalten des Bankkontos der Fachschaft sowie die ordnungsgemäße und lückenlose Buchführung.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben im Detail
Bei dem Kassenwart oder auch Finanzreferent handelt es sich um das Finanzorgan des Fachschaftsrates. Sämtliche finanzielle Angelegenheiten werden von bzw. über diesen getätigt. Er ist das Bindeglied zwischen dem Fachschaftsrat und dem AStA, sowie bestehenden Vertragspartnern an Getränke- und Großhändlern.
Zu den Aufgaben des Kassenwartes zählen:
- Pflege des Kassen- und Belegheftes
- Kontrolle aller Ein-und Auszahlungen
- Kauf von Anschaffungen und Verbrauchsgütern
- Planung des Haushalts
- Planung des Verkaufs
- Einreichung von Belegen beim AStA
- Ansprechpartner gegenüber dem AStA
Der Kassenwart hat stehts den größten Penis.
Kassenbericht
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Rechenschaftsbericht in der Vollversammlung
An der Vollversammlung muss der Kassenwart und sein Vertreter den Studenten des Fachbereichs einen Rechenschaftsbericht darlegen. Sofern in der Satzung der Rechenschaftsbericht nicht genauer spezifiziert ist, so muss dieser eine genaue und übersichtliche Ansicht aller Ein- und Ausgaben im vergangenen Geschäftsjahr ausweisen. (Bevorzugt zusätzlich dargestellt mit einer entsprechenden Grafik). Weiterhin muss der Kassenwart alle größeren, als auch nicht selbsterklärende, Posten gegenüber der Studierendenschaft erklären und diese rechtfertigen.
Vorgehen für Anschaffungen
1. Planung einreichen
- Die Fachschaft Informatik muss für jegliche Anschaffungen im Vorfeld einen Antrag beim AStA einreichen.
- Anders als bei Anträgen für studentische Aktivitäten, muss bei Anträgen für Anschaffungen kein Formblatt benutz werden. Dennoch besitzt der AStA auch hierfür eine Vorlagen, welche unter [1] erhältlich ist. Es gibt von der Fachschaft für Informatik auch eine eigene Vorlage, welche unter [2] zur Verfügung steht.
- Zu beachten gilt: Sollte der Zweck der Anschaffung nicht von seiner Natur aus selbsterklärend sein, so muss jegliche Anschaffung dem AStA gegenüber sinnvoll begründet werden. Bei Beträgen über 500€ müssen für die entsprechende Anschaffung Angebotsvergleiche eingeholt werden. Bei der Planung sollten die Beträge für Barkäufe immer etwas höher eingeplant werden als zu erwarten ist.
2. Bezahlung
- Nachdem der AStA die Anschaffung bewilligt hat, steht es dem Kassenwart frei das Geld für die Anschaffung beim AStA vom Konto der Fachschaft für den Kauf einzufordern bzw. online die zu kaufende Sache zu bestellen. Bei Online Käufen ist jedoch zu beachten, dass bei Abgabe der Bestellung als Rechnungsanschrift die Anschrift des AStA's zu verwenden ist. (Siehe Finanzordnung [3])
- Der Kassenwart kann den Bestellvorgang bzw. den Einkauf der Sache auch an ein anderes Mitglied des Rates delegieren.
3. Endabrechnung und Rückgabe Restgeld
- Danach muss der Kassenwart eine Endabrechnung anhand seiner vorherigen Planung machen. Hinzu kommen jetzt noch die angefallenen Vorsteuerbeträge eingetragen werden. Außerdem muss eine Kopie der Quittung angeheftet werden. Alles zusammen muss nun nur noch beim AStA eingereicht werden. Sollte beim Kauf ein Restgeldbestand aufgetreten sein, so muss dieser Ebenfalls dem AStA übergeben werden.
Vorgehen für studentische Aktivitäten
Für die Planung von studentische Aktivitäten mit dem Zweck eines Erwerbs (z.B. das Glühen und andere Veranstaltungen mit Verkauf von Waren / Gütern) gilt es einen sechs Punkte Plan zu befolgen.
1. Planung einreichen
- Hierzu ist das Formular "Abrechnung studentische Aktivitäten" erforderlich. Das Formular erhält der Kassenwart entweder im Büro des AStA (oder unter [4]). Der Kassenwart muss das Formular mit den für die Veranstaltung geplanten und realistischen Werten ausfüllen und beim AStA einreichen.
2. Genehmigung durch den AStA
- Vor der offiziellen Genehmigung dürfen noch keine Ausgaben getätigt werden.
- Nach der Genehmigung gibt der AStA Bargeld vom Fachschaftskonto an den Kassenwart aus.
3. Studentische Aktivität planen und durchführen
- Mit dem ausgezahlten Bargeld können nun benötigte Zahlungen getätigt werden. Wichtig hierbei ist es alle Rechnungen/Quittungen aufzubewahren, da sonst der Differenzbetrag vom AStA eingefordert wird.
- Bei Rechnungen über 150€ oder Rechnungen die Adresse und Auftragnehmer erfordern (Bsp. Bestellungen im Internet) ist immer die Adresse des Asta anzugeben.
4. Endabrechnung
- Nun muss erneut das Formular "Abrechnung studentische Aktivitäten" jedoch mit den tatsächlichen Werten ausgefüllt werden und zusammen mit allen angegebenen Anhängen eingereicht werden.
5. Barkasse zurückgeben
- Den Restbetrag des zuvor ausgezahlten Betrags wird gemeinsam mit dem eingenommenen Geld gezählt und mithilfe des Formulars "Wechselgeld" dokumentiert.
- Im Anschluss wird das Geld dem AStA übergeben, wobei die Finanzreferenten das Geld noch einmal zählen.
- Hierbei ist zu beachten, dass immer das 4-Augen Prinzip eingehalten wird.
6. Einzahlung auf das Bankkonto
- Das zurückgegebene Geld wird von den Finanzreferenten des AStA auf das Konto des Fachschaftrats übertragen und steht nun für zukünftige Veranstaltungen zur Verfügung.