29
Bearbeitungen
Änderungen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
* Du musst an der Finanzschulung des AStAs teilnehmen. Diese findet in der Regel einmal im Semester statt (bei genügend Anfragen beim AStA auch zweimal im Semester). Der AStA schickt hierzu gegen Anfang des Semesters eine E-Mail mit den Terminen an alle Fachschaften raus.
Erst wenn du die Finanzschulung erhalten und die eidesstattliche Erklärung beim AstA AStA abgegeben hast, ist es dir erlaubt, dein Amt auszuführen. '''Also kümmere dich möglichst schnell darum.'''
[[Kategorie:Dokumentation Finanzen]]