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→Allgemeines zum Haushaltsplan
[[Datei:Beispiel_Haushaltsplan.png|300px|thumb|Beispiel für einen Haushaltsplan]]
Ende November sollte beim AStA ein Haushaltsplan für das kommende Jahr eingereicht werden. Es ist zwingend erforderlich, dass der Finanzreferent einen neuen Haushaltsplan abgibt - ohne Abgabe besteht für das kommende Jahr keine Möglichkeit Einnahmen oder Ausgaben in den buchbaren Posten zu tätigen. Auch kann kein Antrag auf Fachschaftsgeld gestellt werden, da nach § 25 Abs. 3 der Finanzordnung die Abgabe eines Haushaltsplans nötig ist.
Der Haushaltsplan legt die Möglichkeiten und vor allem Ausgabengrenzen fest. Hierzu werden die erwarteten Einnahmen den erwarteten Ausgaben gegenübergestellt und nach verschiedenen Budgets strukturiert. Unterm Strich muss der Haushalt ausgeglichen sein, also eine 0 aufweisen.