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Bearbeitungen
Änderungen
→Vorgehen für Anschaffungen
:Die Fachschaft Informatik muss für alle Anschaffungen im Vorfeld einen Antrag beim Allgemeinen Studierendenausschuss einreichen.
:Anders als bei Anträgen für studentische Aktivitäten, muss bei Anträgen für Anschaffungen kein Formblatt benutz werden. Dennoch besitzt der [[AStA]] auch hierfür eine Vorlagen, welche unter [https://www.hochschule-trier.de/index.php?id=14667&no_cache=1] zu beziehen ist. Die Fachschaft Informatik stellt auch eine eigene Vorlage bereit, welche unter in der [https://cloud.fsi.hochschule-trier.de/index.php/s/FYWogPAUbbD6DA8ownCloud] zur Verfügung steht.
: '''Es gilt zu beachten:''' Sollte der Zweck der Anschaffung nicht von seiner Natur aus selbsterklärend sein, so muss jegliche Anschaffung gegenüber dem AStA sinnvoll begründet werden. Bei Beträgen über 500,00€ müssen für die entsprechende Anschaffung Preisvergleiche eingeholt werden. Bei der Planung sollten die Beträge für Barkäufe immer etwas höher eingeplant werden als zu erwarten ist.
'''2. Bezahlung'''
:Nachdem der AStA die Anschaffung bewilligt hat, steht es dem Kassenwart frei, das Geld für die Anschaffung beim AStA vom Konto der Fachschaft für den Kauf einzufordern bzw. online die zu kaufende Sache zu bestellen. Bei Onlinekäufen ist jedoch zu beachten, dass bei Abgabe der Bestellung als Rechnungsanschrift die Anschrift des AStAs zu verwenden ist. (Siehe [https://www.hochschule-trier.de/uploads/media/Finanzordnung-2014-07-03.pdf] Finanzordnung der Studierendenschaft])
:Der Kassenwart kann den Bestellvorgang bzw. den Einkauf der Sache auch an ein anderes Mitglied des Rates delegieren.