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Studierendenparlament

37 Bytes hinzugefügt, 20:52, 15. Nov. 2014
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Da jeder Fachbereich maximal zwei Vertreter in das Studierendenparlament entsenden kann und am Standort Trier fünf Fachbereiche ansässig sind, ergibt sich eine Maximalstärke von '''zehn''' Mitgliedern im Studierendenparlament.
Die [[Satzung der Studierendenschaft]] an der Hochschule Trier sieht vor, dass das Studierendenparlament nur dann rechtmäßig im Amt ist, wenn mindestens 50 Prozent der Sitze besetzt sind. Daraus ergibt sich wiederum, dass das Parlament aus mindestens '''fünf''' Mitgliedern bestehen muss.
 
[[Kategorie:Studentisches Gremium]]
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