Fachschaftsrat:Kassenwart/Dokumentation/Fachschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. November 2017, 17:28 Uhr
Einmal pro Semester ist die Fachschaft berechtigt, Fachschaftsgeld zu beantragen.
Die Höhe des Fachschaftsgeldes richtet sich nach der Anzahl der Studenten in unserer Fachschaft und dessen Beitrag für die Studierendenschaft, wovon die Fachschaft 20% erhält. Derzeit sind das etwa 2500 Euro.
Der Antrag kann noch zum Ende des Semesters gestellt werden, bei Semesterübergang verfällt aber der Anspruch und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Abgezogen werden vom Fachschaftsgeld die liquiden Mittel der Fachschaft. Es lohnt sich also, wenn der Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt wird, an dem wenig Geld auf dem Konto ist. Eine sog. Kassenverstärkungsrücklage von maximal 30% des Fachschaftsgeldes kann aber zu jedem Zeitpunkt auf dem Konto sein und hat keinen Einfluss auf die Höhe des Fachschaftsgeldes.
Für den Antrag sind umfangreiche Unterlagen einzureichen, diese sind in §23 und §24 der Finanzordnung spezifiziert:
- Aktuell gültigen Satzung der Fachschaft
- Name, Anschrift (Nachweis: gültiger Personalausweis), Kontaktdaten und Matrikelnummer (Nachweis: gültiger Semesterausweis) von zwei ordnungsgemäß gewählten Finanzreferenten
- Nachweis über die Wahl der Finanzreferenten (Nachweis: Ergebnisse der letzten Wahl und ggfs. Ratsprotokolle bei Nachnominierung)
- Beide Finanzreferenten müssen an der Schulung zur Kassen- und Belegführung des AStAs teilgenommen haben
- Die Finanzreferenten müssen die Eidesstaatliche Erklärung zur ordnungsmäßigen Mittelverwendung der Studierendengelder unterschrieben und beim AStA abgegeben haben
- Protokoll und Teilnehmerliste der letzten Vollversammlung (obsolet, da Ratsmitglieder bei uns nicht von der Vollversammlung gewählt werden)
- Kontaktliste (Anschrift, Telefon, Mailadresse) aller Mitglieder des Fachschaftsrates
- Finanzplan für die geplanten Ein-/Ausgaben des kommenden Semesters bzw. Haushaltsplan