Studierendenparlament: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[Satzung der Studierendenschaft]] an der Hochschule Trier sieht vor, dass das Studierendenparlament nur dann rechtmäßig im Amt ist, wenn mindestens 50 Prozent der Sitze besetzt sind. Daraus ergibt sich wiederum, dass das Parlament aus mindestens '''fünf''' Mitgliedern bestehen muss. | Die [[Satzung der Studierendenschaft]] an der Hochschule Trier sieht vor, dass das Studierendenparlament nur dann rechtmäßig im Amt ist, wenn mindestens 50 Prozent der Sitze besetzt sind. Daraus ergibt sich wiederum, dass das Parlament aus mindestens '''fünf''' Mitgliedern bestehen muss. | ||
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+ | [[Kategorie:Studentisches Gremium]] |
Version vom 15. November 2014, 20:52 Uhr
Studierendenparlament | |
Bezeichnung | Studierendenparlament |
Kürzel | StuPa |
Raum | - |
Vorsitz | Jonas Schön |
stupa@hochschule-trier.de | |
Webseite | https://www.hochschule-trier.de/index.php?id=stupa |
Telefon | unbekannt |
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium der verfassten Studierendenschaft an der Hochschule Trier. Es wird von der Gesamtheit der Studierenden an der Hochschule für ein Jahr gewählt. Es beauftragt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und beschließt über die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft.
Im Gegensatz zur Mehrheit der anderen Hochschulen in Deutschland, ist die Zusammensetzung des Parlamentes an der Hochschule Trier nicht politisch geprägt. Es werden keine "Listen" gewählt, die einer bundespolitischen Partei angehören, sondern jeder Fachbereich wählt aus allen Kandidaten aus diesem Fachbereich zwei Vertreter.
Zusammensetzung
Aufgrund der räumlichen Trennung der Standorte Trier und Birkenfeld existieren für beide Standorte jeweils ein Allgemeiner Studierendenausschuss und ein Studierendenparlament.
Da jeder Fachbereich maximal zwei Vertreter in das Studierendenparlament entsenden kann und am Standort Trier fünf Fachbereiche ansässig sind, ergibt sich eine Maximalstärke von zehn Mitgliedern im Studierendenparlament. Die Satzung der Studierendenschaft an der Hochschule Trier sieht vor, dass das Studierendenparlament nur dann rechtmäßig im Amt ist, wenn mindestens 50 Prozent der Sitze besetzt sind. Daraus ergibt sich wiederum, dass das Parlament aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen muss.