Fachschaftsrat:Sprecher: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Das Amt des Sprechers ist eigentlich gut in der Satzung der Fachschaft beschrieben. Zu den organisatorischen Aufgaben gehört in erster Linie das Einberufen, Vorbereiten und Durchführen der Sitzungen. Des Weiteren vertritt der Sprecher die Fachschaft nach außen hin beispielsweise gegenüber dem Fachbereich, der Hochschulleitung oder dem AStA. | ||
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+ | Der stellvertretende Sprecher teilt sich die Arbeit idealerweise 50/50 mit dem Sprecher. | ||
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Version vom 14. November 2014, 13:20 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
§ 16 Sprecher und stellvertretender Sprecher des FSRI
1. Der Sprecher des FSRI führt die Geschäfte des FSRI und vertritt ihn nach außen. §22 bleibt hiervon unberührt. Der Sprecher ist Ansprechpartner und Organisationsleiter für alle Angelegenheiten der Fachschaft und des FSRI. 2. Der Sprecher kann sich vom 2. Sprecher vertreten lassen und eine Aufgabenteilung mit diesem vornehmen. 3. Der Sprecher kann Aufgaben an andere Mitglieder des FSRI delegieren.
Das Amt des Sprechers ist eigentlich gut in der Satzung der Fachschaft beschrieben. Zu den organisatorischen Aufgaben gehört in erster Linie das Einberufen, Vorbereiten und Durchführen der Sitzungen. Des Weiteren vertritt der Sprecher die Fachschaft nach außen hin beispielsweise gegenüber dem Fachbereich, der Hochschulleitung oder dem AStA.
Der stellvertrende Sprecher
Der stellvertretende Sprecher teilt sich die Arbeit idealerweise 50/50 mit dem Sprecher.
Aufgaben im Detail
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Protokolle unterschreiben
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Die Ratssitzung
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Das Dekangespräch
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