Fachschaftsrat:Kassenwart/Dokumentation/EA: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. März 2019, 15:51 Uhr
Aufwandsentschädigungen für den Fachschaftsrat
Für die Mitglieder des Fachschaftsrates kann einmal pro Semester eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro beim AStA beantragt werden, sofern ein entsprechendes Budget im Haushaltsplan festgelegt wurde.
Bisher wurde der Antrag gegen Ende des Jahres für zwei Semester gestellt, um damit die Teilnahme für die Weihnachtsfeier des Fachbereichs oder ein gemeinsames Essen zu bezahlen. Für den Antrag sind notwendig:
- Kontodaten aller (ehemaligen) Mitglieder, die die AE bekommen sollen sowie
- Studienbescheinigungen für die jeweiligen Semester, für die die AE ausgezahlt werden soll.
Es ist ratsam, die Kontodaten bereits bei der Konstituierung des neuen Rates direkt einzusammeln.
Aufwandsentschädigungen für andere Gremien
Für andere Gremien der Fachschaft, etwa den Wahlausschuss, kann eine einmalige Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden. Üblicherweise ist das ein Betrag von um die 50 Euro. Dieser Antrag muss beim Stupa gestellt werden, damit die Aufwandsentschädigung aus den Mitteln des AStA bezahlt wird. Auch hier sind Kontodaten der Mitglieder sowie die zum Zeitpunkt der Mitgliedschaft gültige Studienbescheinigungen notwendig.