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Fachschaftsrat:Kassenwart/Dokumentation/Haushaltsplan

197 Bytes hinzugefügt, 02:27, 20. Nov. 2017
Allgemeines zum Haushaltsplan
[[Datei:Beispiel_Haushaltsplan.png|300px|thumb|Beispiel für einen Haushaltsplan]]
Ende November sollte beim AStA ein Haushaltsplan für das kommende Jahr eingereicht werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Finanzreferent einen neuen Haushaltsplan abgibt - ohne Abgabe besteht für das kommende Jahr keine Möglichkeit Einnahmen oder Ausgaben in dem Fall ermittelt der AStA selbst den neuen Haushaltsplan anhand des Haushaltsplanes des Vorjahresbuchbaren Posten zu tätigen. Auch kann kein Antrag auf Fachschaftsgeld gestellt werden, da nach §25 Abs.3 Satz g, die Abgabe eines Haushaltsplans nötig ist.
Der Haushaltsplan legt die Möglichkeiten und vor allem Ausgabengrenzen fest. Hierzu werden die erwarteten Einnahmen den erwarteten Ausgaben gegenübergestellt und nach verschiedenen Budgets strukturiert. Unterm Strich muss der Haushalt ausgeglichen sein, also eine 0 aufweisen.
Diese (Ausgaben-)Budgets müssen dann auch eingehalten werden. Wenn für Büromaterial 300 Euro veranschlagt aber schon 290 Euro ausgegeben wurde, darf streng genommen kein neuer Toner für 100 Euro bestellt werden.
Man kann aber bestimmte Budgets als „deckungsfähig“ erklären, das heißt, ein Fehlbetrag in einem Budget kann mit Einsparungen in einem anderen Budget gedeckt werden. So können sich mehrere Budgets einen großen Topf teilen. Das geht allerdings nur, wenn die Budgets sachlich artverwand sind(siehe §6 Abs.7 Finanzordnung der Studierendenschaft).
Wenn mehr eingenommen wurde oder weniger ausgegeben wurde als geplant, wird der Überschuss im nächsten Jahr als Einnahme deklariert. Das Geld verfällt also nicht, auch wenn man es vielleicht im aktuellen Jahr nicht mehr für das ausgeben kann, wofür man es gerne ausgeben möchte.
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